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DIE NORM EINFACH ERKLÄRT

DIN 6857-2: Prüfung von Röntgenschutzkleidung

Welche Schutzkleidung die Norm erfasst, welche Prüfarten es gibt, wie oft geprüft wird und wer prüfen darf – kompakt zusammengefasst.

Was ist die DIN 6857-2?

Die DIN 6857-2 regelt seit 2016, aktualisiert im April 2021, die wiederkehrende Prüfung der Röntgenschutzkleidung des Personals bei der medizinischen Anwendung von Röntgenstrahlung bis 150 kV, also in der Radiologie ebenso wie im OP, in der Kardiologie oder überall sonst, wo medizinisch geröntgt wird. Sie beschreibt, wann und mit welchen Verfahren Schutzkleidung auf Beschädigungen untersucht wird und wie die Ergebnisse festgehalten werden.

Hintergrund ist der Strahlenschutz: Persönliche Schutzausrüstung muss funktionsfähig sein und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Die Prüfung nach DIN 6857-2 zeigt, ob eine Schürze oder ein Schilddrüsenschutz noch zuverlässig schützt.

Diese Seite bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt weder den Normtext noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die DIN 6857-2 und die geltenden Vorgaben zum Arbeits- und Strahlenschutz.

Erfasst (Schutzkleidung des Personals)

  • Frontschürze
  • Rock
  • Weste
  • Mantel
  • Schilddrüsenschutz
  • Ärmel
  • Haube

Nicht erfasst

  • Patientenschutzmittel (z. B. Patientenschürzen, Abdeckungen, Gonadenschutz)
  • Strahlenschutzhandschuhe
  • Strahlenschutzbrillen und Visiere
  • Schutzkleidung aus der Tiermedizin

Die vier Prüfarten im Überblick

Von der täglichen Sichtkontrolle bis zur Durchleuchtung: Jede Prüfart hat ihren Zeitpunkt und ihre Zuständigkeit.

Sicht- & Funktionsprüfung

Wann
Vor jeder Verwendung
Wie
Blick auf sichtbare Schäden, Verschlüsse auf Funktion prüfen. Sichtbarer Mangel: nicht mehr verwenden.
Wer
Jeder Anwender bei seiner eigenen Schutzkleidung

Tastprüfung

Wann
Mindestens einmal jährlich
Wie
Kleidung am besten hängend abtasten, Auffälligkeiten kennzeichnen und protokollieren.
Wer
Jeder mit dem nötigen Fingerspitzengefühl

Prüfung mit Lichtquelle

Wann
Unsere Empfehlung: jährlich.
Bei Verdacht nach Sicht- oder Tastprüfung. Neue Schutzkleidung spätestens zum Ende des 3. Jahres, danach mindestens alle 2 Jahre. Nach einer festgestellten Beschädigung ist mindestens jährlich zu prüfen.
Wie
Nur möglich, wenn das Außenmaterial lichtdurchlässig ist. Einlagig mit starker LED-Lampe oder Flächenstrahler.
Wer
Jeder, sofern der Hersteller die Lichtdurchlässigkeit bestätigt

Prüfung mit Röntgenstrahlung

Wann
Unsere Empfehlung: jährlich.
Bei Verdacht nach Sicht- oder Tastprüfung. Neue Schutzkleidung spätestens zum Ende des 3. Jahres, danach mindestens alle 2 Jahre. Nach einer festgestellten Beschädigung ist mindestens jährlich zu prüfen.
Wie
Kleidung faltenfrei und einlagig durchleuchten, möglichst vollständig. Macht auch Schäden sichtbar, die sich nicht ertasten lassen.
Wer
Fachkundiges eigenes Personal, Service-Fachfirma oder Sachverständige

Aus unserer Praxis: Die Prüfung mit Lichtquelle ist zwar zulässig, setzt aber ein lichtdurchlässiges Außenmaterial voraus. Die Durchleuchtung mit Röntgenstrahlung ist schneller und zeigt Schäden genauer. Deshalb setzen wir auf die Röntgenprüfung.

Wie oft muss geprüft werden?

Unsere Empfehlung: jährliche Prüfung mit Röntgenstrahlung

Die DIN 6857-2 verlangt diese Prüfung mindestens alle 2 Jahre, bei neuer Schutzkleidung erstmals spätestens zum Ende des 3. Jahres und nach einer festgestellten Beschädigung jährlich. Mit einer jährlichen Prüfung erfüllen Sie jedes dieser Intervalle und Schäden fallen früher auf. Unten finden Sie die Mindestanforderungen der Norm.

  1. ArbeitstäglichSicht- und Funktionsprüfung vor dem Anlegen.
  2. JährlichTastprüfung jedes Kleidungsstücks.
  3. Spätestens nach 3 JahrenErste Prüfung mit Röntgenstrahlung oder Lichtquelle bei neuer Schutzkleidung.
  4. Danach alle 2 JahreWiederkehrende Prüfung mit Röntgenstrahlung oder Lichtquelle.
  5. Nach Beschädigung jährlichWurde zuletzt eine Beschädigung festgestellt, ist mindestens jährlich zu prüfen.

Bei Verdacht auf eine Beschädigung nach Sicht- oder Tastprüfung ist eine Prüfung mit Röntgenstrahlung oder Lichtquelle jederzeit fällig, unabhängig vom Intervall.

Beschädigung oder Mangel?

Beschädigung ist jede Schädigung am Schutzmaterial, an Nähten oder Verschlüssen, die sich im weiteren Gebrauch verschlimmern kann. Herstellungsbedingte Nähte zählen nicht dazu.

Mangel ist eine Beschädigung, bei der der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) entscheidet, dass Schutzwirkung oder Funktion relevant gemindert sind. Mangelhafte Schutzkleidung darf nicht mehr verwendet werden.

Dokumentation & Kennzeichnung

  • Jede Prüfung wird protokolliert.
  • Jedes Kleidungsstück ist eindeutig gekennzeichnet bzw. inventarisiert.
  • Röntgen- und CT-Bilder müssen nicht archiviert werden.
  • Prüft der SSB nicht selbst, können Bilder schadhafter Stellen für seine Bewertung nötig sein.
  • Ein gut haftendes, desinfektionsmittelresistentes Prüfetikett am Kleidungsstück hat sich bewährt.

Worauf es in der Praxis ankommt

Nähte und Klettverschlüsse

Schäden direkt unter Klettverschlüssen und an Nähten sind schwer zu ertasten. Hier lohnt sich der genaue Blick bei der Durchleuchtung.

Bleifreie Materialien

Bleireduzierte und bleifreie Schürzen können feine Risse über größere Flächen entwickeln und brauchen besondere Aufmerksamkeit.

Lagerung und Passform

Viele Schäden entstehen durch falsches Ablegen, durch Sitzen in der Schürze oder durch zu enge Größen. Aufhängen auf geeigneten Bügeln schont das Material.

Was wir prüfen

Die Schutzkleidung Ihres Personals prüfen wir nach DIN 6857-2. Patienten-, Gonaden- und Ovarienschutz fallen nicht unter die Norm – auf Wunsch prüfen wir sie zusätzlich mit.

Schürzen & Mäntel

Frontschürzen, Röcke, Westen und Mäntel des Personals.

NACH DIN 6857-2

Schilddrüsenschutz, Ärmel & Hauben

Schilddrüsenschutz wird bei der Prüfung oft vergessen, ebenso Strahlenschutzärmel und -hauben.

NACH DIN 6857-2

Patientenschutz

Patientenschürzen und Abdeckungen.

ZUSATZLEISTUNG

Gonaden- & Ovarienschutz

Gonadenschutz und Ovarienschutz für Patientinnen und Patienten.

ZUSATZLEISTUNG

Für wen die Prüfung relevant ist

Überall dort, wo mit Röntgenstrahlung gearbeitet wird, kommt Röntgenschutzkleidung zum Einsatz – und muss regelmäßig geprüft werden. Wir sind in allen betroffenen Abteilungen von Kliniken und Praxen für Sie im Einsatz.

Prüftermin anfragen
  • Radiologie
  • OP / Chirurgie
  • Herzkatheterlabor
  • Endoskopie
  • Urologie
  • Unfallchirurgie
  • Notfallaufnahme
  • Orthopädie
  • Gefäßchirurgie
  • Kardiologie

Häufige Fragen zur DIN 6857-2

Was regelt die DIN 6857-2?

Die DIN 6857-2 regelt die wiederkehrende Prüfung der Röntgenschutzkleidung, die das Personal bei der medizinischen Anwendung von Röntgenstrahlung bis 150 kV trägt: in der Radiologie ebenso wie im OP, in der Kardiologie oder überall sonst, wo medizinisch geröntgt wird. Sie beschreibt, wann und wie Frontschürzen, Röcke, Westen, Mäntel, Schilddrüsenschutz, Ärmel und Hauben per Sicht-, Tast-, Licht- oder Röntgenprüfung auf Schäden untersucht werden.

Wie oft muss Röntgenschutzkleidung geprüft werden?

Die Prüfung ist gestuft: Vor jedem Gebrauch prüft der Anwender selbst auf sichtbare Schäden und funktionierende Verschlüsse. Mindestens einmal im Jahr wird die Kleidung abgetastet. Eine Prüfung mit Röntgenstrahlung oder Lichtquelle ist bei Verdacht auf Schäden fällig, bei neuer Schutzkleidung spätestens zum Ende des dritten Jahres und danach mindestens alle zwei Jahre. Wurde zuletzt eine Beschädigung festgestellt, gilt mindestens ein jährliches Intervall.

Reicht Abtasten nicht aus?

Nicht immer. Manche Schäden, etwa direkt unter Klettverschlüssen oder feine Risse in bleireduzierten und bleifreien Materialien, lassen sich kaum ertasten. Die Durchleuchtung zeigt die Schutzschicht vollständig und macht auch solche Stellen sichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen Beschädigung und Mangel?

Eine Beschädigung ist jede Schädigung am Material, an Nähten oder Verschlüssen, die sich im weiteren Gebrauch zu einem Mangel entwickeln kann. Herstellungsbedingte Nähte zählen nicht dazu. Zum Mangel wird eine Beschädigung, wenn der Strahlenschutzbeauftragte entscheidet, dass Schutzwirkung oder Funktion relevant gemindert sind. Mangelhafte Schutzkleidung darf nicht weiter verwendet werden.

Wer darf Röntgenschutzkleidung mit Röntgenstrahlung prüfen?

Die Röntgenprüfung erfordert eine Durchleuchtungs-, Aufnahme- oder CT-Einrichtung und Kenntnisse im Strahlenschutz. Sie kann durch fachkundiges oder unterwiesenes eigenes Personal, eine Service-Fachfirma im Bereich Röntgen oder Sachverständige erfolgen.

Was muss dokumentiert werden?

Jede Prüfung wird protokolliert und jedes Kleidungsstück eindeutig gekennzeichnet bzw. inventarisiert. Die Röntgen- oder CT-Bilder selbst müssen nicht archiviert werden. Ein gut haftendes, desinfektionsmittelresistentes Prüfetikett am Kleidungsstück hat sich bewährt.

Fallen Patientenschutz und Gonadenschutz unter die DIN 6857-2?

Nein. Patientenschutzmittel wie Patientenschürzen, Abdeckungen und Gonadenschutz sind von der DIN 6857-2 ausgenommen, ebenso Strahlenschutzhandschuhe, -brillen und Visiere. Patienten-, Gonaden- und Ovarienschutz prüfen wir auf Wunsch trotzdem mit, als zusätzliche Leistung.

Was passiert mit mangelhafter Schutzkleidung?

Mangelhafte Röntgenschutzkleidung wird aus dem Verkehr gezogen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften entsorgt. Auf Wunsch übernehmen wir die fachgerechte Entsorgung und beraten Sie bei der Neubeschaffung.

Prüfung nach DIN 6857-2 – direkt vor Ort.

Wir prüfen Ihre Röntgenschutzkleidung per Durchleuchtung, kennzeichnen jedes Stück und dokumentieren die Ergebnisse. Fragen Sie jetzt unverbindlich an.