Sicht- & Funktionsprüfung
- Wann
- Vor jeder Verwendung
- Wie
- Blick auf sichtbare Schäden, Verschlüsse auf Funktion prüfen. Sichtbarer Mangel: nicht mehr verwenden.
- Wer
- Jeder Anwender bei seiner eigenen Schutzkleidung
Welche Schutzkleidung die Norm erfasst, welche Prüfarten es gibt, wie oft geprüft wird und wer prüfen darf – kompakt zusammengefasst.
Die DIN 6857-2 regelt seit 2016, aktualisiert im April 2021, die wiederkehrende Prüfung der Röntgenschutzkleidung des Personals bei der medizinischen Anwendung von Röntgenstrahlung bis 150 kV, also in der Radiologie ebenso wie im OP, in der Kardiologie oder überall sonst, wo medizinisch geröntgt wird. Sie beschreibt, wann und mit welchen Verfahren Schutzkleidung auf Beschädigungen untersucht wird und wie die Ergebnisse festgehalten werden.
Hintergrund ist der Strahlenschutz: Persönliche Schutzausrüstung muss funktionsfähig sein und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Die Prüfung nach DIN 6857-2 zeigt, ob eine Schürze oder ein Schilddrüsenschutz noch zuverlässig schützt.
Diese Seite bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt weder den Normtext noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die DIN 6857-2 und die geltenden Vorgaben zum Arbeits- und Strahlenschutz.
Von der täglichen Sichtkontrolle bis zur Durchleuchtung: Jede Prüfart hat ihren Zeitpunkt und ihre Zuständigkeit.
Aus unserer Praxis: Die Prüfung mit Lichtquelle ist zwar zulässig, setzt aber ein lichtdurchlässiges Außenmaterial voraus. Die Durchleuchtung mit Röntgenstrahlung ist schneller und zeigt Schäden genauer. Deshalb setzen wir auf die Röntgenprüfung.
Unsere Empfehlung: jährliche Prüfung mit Röntgenstrahlung
Die DIN 6857-2 verlangt diese Prüfung mindestens alle 2 Jahre, bei neuer Schutzkleidung erstmals spätestens zum Ende des 3. Jahres und nach einer festgestellten Beschädigung jährlich. Mit einer jährlichen Prüfung erfüllen Sie jedes dieser Intervalle und Schäden fallen früher auf. Unten finden Sie die Mindestanforderungen der Norm.
Bei Verdacht auf eine Beschädigung nach Sicht- oder Tastprüfung ist eine Prüfung mit Röntgenstrahlung oder Lichtquelle jederzeit fällig, unabhängig vom Intervall.
Beschädigung ist jede Schädigung am Schutzmaterial, an Nähten oder Verschlüssen, die sich im weiteren Gebrauch verschlimmern kann. Herstellungsbedingte Nähte zählen nicht dazu.
Mangel ist eine Beschädigung, bei der der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) entscheidet, dass Schutzwirkung oder Funktion relevant gemindert sind. Mangelhafte Schutzkleidung darf nicht mehr verwendet werden.
Schäden direkt unter Klettverschlüssen und an Nähten sind schwer zu ertasten. Hier lohnt sich der genaue Blick bei der Durchleuchtung.
Bleireduzierte und bleifreie Schürzen können feine Risse über größere Flächen entwickeln und brauchen besondere Aufmerksamkeit.
Viele Schäden entstehen durch falsches Ablegen, durch Sitzen in der Schürze oder durch zu enge Größen. Aufhängen auf geeigneten Bügeln schont das Material.
Die Schutzkleidung Ihres Personals prüfen wir nach DIN 6857-2. Patienten-, Gonaden- und Ovarienschutz fallen nicht unter die Norm – auf Wunsch prüfen wir sie zusätzlich mit.
Frontschürzen, Röcke, Westen und Mäntel des Personals.
NACH DIN 6857-2
Schilddrüsenschutz wird bei der Prüfung oft vergessen, ebenso Strahlenschutzärmel und -hauben.
NACH DIN 6857-2
Patientenschürzen und Abdeckungen.
ZUSATZLEISTUNG
Gonadenschutz und Ovarienschutz für Patientinnen und Patienten.
ZUSATZLEISTUNG
Überall dort, wo mit Röntgenstrahlung gearbeitet wird, kommt Röntgenschutzkleidung zum Einsatz – und muss regelmäßig geprüft werden. Wir sind in allen betroffenen Abteilungen von Kliniken und Praxen für Sie im Einsatz.
Prüftermin anfragenDie DIN 6857-2 regelt die wiederkehrende Prüfung der Röntgenschutzkleidung, die das Personal bei der medizinischen Anwendung von Röntgenstrahlung bis 150 kV trägt: in der Radiologie ebenso wie im OP, in der Kardiologie oder überall sonst, wo medizinisch geröntgt wird. Sie beschreibt, wann und wie Frontschürzen, Röcke, Westen, Mäntel, Schilddrüsenschutz, Ärmel und Hauben per Sicht-, Tast-, Licht- oder Röntgenprüfung auf Schäden untersucht werden.
Die Prüfung ist gestuft: Vor jedem Gebrauch prüft der Anwender selbst auf sichtbare Schäden und funktionierende Verschlüsse. Mindestens einmal im Jahr wird die Kleidung abgetastet. Eine Prüfung mit Röntgenstrahlung oder Lichtquelle ist bei Verdacht auf Schäden fällig, bei neuer Schutzkleidung spätestens zum Ende des dritten Jahres und danach mindestens alle zwei Jahre. Wurde zuletzt eine Beschädigung festgestellt, gilt mindestens ein jährliches Intervall.
Nicht immer. Manche Schäden, etwa direkt unter Klettverschlüssen oder feine Risse in bleireduzierten und bleifreien Materialien, lassen sich kaum ertasten. Die Durchleuchtung zeigt die Schutzschicht vollständig und macht auch solche Stellen sichtbar.
Eine Beschädigung ist jede Schädigung am Material, an Nähten oder Verschlüssen, die sich im weiteren Gebrauch zu einem Mangel entwickeln kann. Herstellungsbedingte Nähte zählen nicht dazu. Zum Mangel wird eine Beschädigung, wenn der Strahlenschutzbeauftragte entscheidet, dass Schutzwirkung oder Funktion relevant gemindert sind. Mangelhafte Schutzkleidung darf nicht weiter verwendet werden.
Die Röntgenprüfung erfordert eine Durchleuchtungs-, Aufnahme- oder CT-Einrichtung und Kenntnisse im Strahlenschutz. Sie kann durch fachkundiges oder unterwiesenes eigenes Personal, eine Service-Fachfirma im Bereich Röntgen oder Sachverständige erfolgen.
Jede Prüfung wird protokolliert und jedes Kleidungsstück eindeutig gekennzeichnet bzw. inventarisiert. Die Röntgen- oder CT-Bilder selbst müssen nicht archiviert werden. Ein gut haftendes, desinfektionsmittelresistentes Prüfetikett am Kleidungsstück hat sich bewährt.
Nein. Patientenschutzmittel wie Patientenschürzen, Abdeckungen und Gonadenschutz sind von der DIN 6857-2 ausgenommen, ebenso Strahlenschutzhandschuhe, -brillen und Visiere. Patienten-, Gonaden- und Ovarienschutz prüfen wir auf Wunsch trotzdem mit, als zusätzliche Leistung.
Mangelhafte Röntgenschutzkleidung wird aus dem Verkehr gezogen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften entsorgt. Auf Wunsch übernehmen wir die fachgerechte Entsorgung und beraten Sie bei der Neubeschaffung.
Wir prüfen Ihre Röntgenschutzkleidung per Durchleuchtung, kennzeichnen jedes Stück und dokumentieren die Ergebnisse. Fragen Sie jetzt unverbindlich an.